Vorladung wegen Kinderpornografie

Sie haben eine Vorladung der Polizei wegen Verbreitung oder Besitz von Kinderpornografie bzw. Jugendpornografie erhalten? Vielleicht haben Sie dann sogar Glück im Unglück gehabt, denn eigentlich kündigt sich die Polizei nie mit einem Brief an, sondern steht normalerweise für eine Hausdurchsuchung vor Ihrer Tür.

Der Vorteil: Sie müssen die Vorladung nicht wahrnehmen und sollten diese Einladung deshalb ablehnen. Statt zur Polizei gehen Sie wegen Kinderpornografie besser zu einem Anwalt.

Vorladung: Verbreitung oder Besitz von Kinderpornografie

Der erste Schock sitzt natürlich tief. Sie werden Ihrer Ehefrau oder Freundin nun sicherlich auch einiges zu erklären haben. Oder Sie können sich gar nicht vorstellen, warum Sie diese Vorladung erhalten, denn natürlich ist die Polizei nicht unfehlbar. Es kommt regelmäßig zu Ermittlungspannen. Ganz gleich, wie die Dinge bei Ihnen liegen, Sie brauchen nun dringend die Hilfe von einem spezialisierten Rechtsanwalt als vertrauensvollen Ansprechpartner.

Vorladung, Polizei, Kinderpornografie, 184b, StGB, Anwalt, Strafverteidiger, Kanzlei, Besitz, Verbreitung, kinderpornografische Inhalte
Vorladung der Polizei wegen Besitz Kinderpornografie: Nicht warten, sondern Anwalt kontaktieren!

Klar ist, dass der Tatvorwurf absolut ernst zu nehmen ist. Nach § 184b StGB drohen für die Verbreitung sowie den Besitz von Kinderpornografie hohe Strafen. Daneben kann es große Probleme mit dem Jugendamt geben, wenn Sie eigene Kinder haben oder aber beruflich mit Kindern arbeiten.

Warum bekomme ich eine Vorladung der Polizei?

Diese Frage lässt sich so pauschal leider nicht beantworten. Jedenfalls geht die Polizei davon aus, Sie haben eine Straftat im Zusammenhang mit Kinderpornografie begangen. Hierauf gibt es zumindest irgendwelche Hinweise. Ob sich diese Hinweise als belastbar erweisen, sollen die weitere Ermittlungen zeigen. Sie sollten die Vorladung dennoch keinesfalls wahrnehmen!

Haben Sie dagegen von der Polizei eine Vorladung als Zeuge erhalten, richtet sich das Ermittlungsverfahren nicht gegen Sie, sondern gegen eine Ihnen nahestehende Person. Sind Sie z.B. Anschlussinhaber eines Internetanschlusses möchte die Polizei wissen, wer diesen Anschluss noch benutzt. Handelt es sich dabei um Familienangehörige, z.B. um Ihre Kinder, haben Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht. Sie sollten die Aussage dann verweigern!

Je früher umso besser: Sie sollten nicht unnötig abwarten!

Es ist Ihr gutes Recht in jeder Lage des Verfahrens – besser früher als zu spät – einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Das Recht sollten Sie unbedingt wahrnehmen, denn diese Entscheidung darf von der Polizei und Staatsanwaltschaft nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Im Stadium des Ermittlungsverfahrens ist die Verteidigung besonders erfolgversprechend, da dort die Weichen für das weitere Verfahren gestellt werden. Je mehr Zeit verstreicht, je länger Sie warten, desto teurer wird oftmals übrigens das Verfahren.

Sind die Weichen erst einmal in Richtung Hauptverhandlung gestellt, gibt es oft kein Zurück mehr. Sie sollten deshalb keinesfalls auf die Anklageschrift warten! Sagt Ihr Anwalt dagegen, dass Abwarten richtig sei, sollten Sie unbedingt eine „zweite Meinung“ einholen!

Was erwartet Sie beim Vorwurf Kinderpornografie?

Ohne Unterschied im Ansehen der Person, verteidigen wir gleichermaßen vorurteilsfrei zu Unrecht Beschuldigte genauso wie nach rechtlichen Maßstäben schuldige Täter. Stellen Sie sich aber bitte in jedem Fall darauf ein, dass Verfahren wegen Kinderpornografie sehr lange dauern: Mindestens ein Jahr, nicht selten sogar noch viel länger.

Dass Sie „nur“ eine Vorladung erhalten haben und die Polizei nicht vor Ihrer Tür stand, spricht dafür, dass die Ermittlungen eher auf einen einfachen Fall hindeuten. Vielleicht wurde in einer WhatsApp-Gruppe ein zweifelhaftes Bild oder Video gesendet, welches im Verdacht steht, kinder- oder jugendpornografisch zu sein. Dies ist ein sehr typischer Fall. Vielleicht richtet sich der Verdacht auch gar nicht gegen Sie, sondern gegen Ihr Kind. All das gilt es zu klären.

Was kann ein Anwalt für mich tun?

Zunächst einmal wird der Anwalt für Sie die Vorladung absagen. Sie brauchen den Termin also nicht wahrnehmen und sollten dies auch unter keinen Umständen tun! Da sich Ihr Anwalt um alles kümmert, haben Sie selbst gar keinen Kontakt zur Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Ein Rechtsanwalt erhält Akteneinsicht in die Ermittlungsakte und das Auswertegutachten. Er kann Ihnen sagen, was genau Ihnen vorgeworfen wird und welche Strafe Sie deshalb zu erwarten hätten. Außerdem überprüft er die Ermittlungen und analysiert die Auswertung auf mögliche Fehler. Die Fehlerquellen in den Auswertungen zu identifizieren ist schwierig, dies erfordert technischen Sachverstand. Unsere Erfahrung in diesen Fällen ist dabei von zentraler Bedeutung, denn jede Datei mehr oder weniger wirkt sich auf die mögliche Strafe aus.

Sie haben Fragen zu kinderpornografischen Schriften?

Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient nur der ersten Orientierung; ersetzt allerdings keine persönliche Beratung bei einem Rechtsanwalt. Sie können sich gern an uns wenden:

Kostenlose Ersteinschätzung
Wir sind für Sie da! Jetzt sofort mit einem Anwalt sprechen.

Kontakt