Strafverteidigung wegen Kinderpornografie

Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie dauern äußerst lange, darauf müssen Sie sich einstellen! Dennoch sollten Sie nun keinesfalls abwarten und unnötig Zeit verstreichen lassen. Ziel einer erfolgreichen Strafverteidigung ist die schnelle sowie bestenfalls „geräuschlose“ Verfahrensbeendigung, möglichst noch im Ermittlungsverfahren. Dafür müssen die Weichen frühzeitig in die richtige Richtung für das weitere Strafverfahren gestellt werden.

Aber wie läuft so ein Strafverfahren wegen § 184b StGB (Kinderpornografie) eigentlich ab?

Das Ermittlungsverfahren beginnt für den Beschuldigten meist mit einer Vorladung durch die Polizei oder mit einer Hausdurchsuchung. In der Regel steht die Polizei früh morgens vor der Tür und stellt sämtliche technischen Geräte und Datenträger sicher. Sobald dann die erste Aufregung überwunden ist, werden Sie Rat und Beistand suchen.

Nach der Hausdurchsuchung

Sie sollten nun Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen, der auf die Strafverfahren wegen § 184b StGB spezialisiert ist und als vertrauensvoller Ansprechpartner und Beistand fungiert. Da Sie uns bereits gefunden haben, ist der erste wichtige Schritt bereits getan.

Zunächst einmal: Der Verdacht des Besitzes von Kinderpornografie ist nicht so schlimm wie es zuerst scheinen mag. Es gibt jedes Jahr unzählige Ermittlungsverfahren deswegen. Stellen Sie sich trotzdem bitte darauf ein, dass diese Verfahren sehr lange dauern und auch nicht günstig sind. Die gute Nachricht: Eine Gefängnisstrafe haben Sie meist nicht zu befürchten. Anders kann es hingegen bei größeren Mengen oder einer Verbreitung von Kinderpornografie aussehen. Verlässliche Prognosen sind erst nach Auswertung der Datenträger möglich.

Oberstes Ziel: Vermeidung einer Hauptverhandlung

Eine Einstellung im Ermittlungsverfahren ist das bestmögliche Ergebnis. Ist dies im Strafrecht schon schwierig, gilt das erst recht im Sexualstrafrecht und insbesondere beim Tatvorwurf Verbreitung oder Besitz von Kinderpornografie oder Jugendpornografie.

Durch die Einstellung entgeht der Beschuldigte einer Hauptverhandlung und der meist damit verbundenen enormen seelischen Belastung sowie einer Bloßstellung in der Öffentlichkeit. Im Übrigen birgt jede Hauptverhandlung das Risiko einer Verurteilung, jedenfalls unbedingt beim Tatvorwurf Besitz oder Verbreitung von Kinderpornografie gemäß § 184b StGB.

Außerdem ist eine frühe Einstellung auch kostenmäßig die günstigste Alternative, da dadurch weitere Auslagen und Kosten für die Strafverteidigung (z.B. Reisekosten) entfallen. Besser gesagt: Die „schlechteste“ Einstellung im Ermittlungsverfahren ist besser als ein Freispruch erst in der Hauptverhandlung. Daher ist unser oberste Ziel, diese unbedingt zu vermeiden.

Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren

Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie dauern lange – allein die Auswertung der Datenträger nimmt oftmals mindestens ein Jahr in Anspruch.

Kommt es danach zu einer Hauptverhandlung werden auch schnell zwei oder mehr Jahre daraus, insbesondere wenn sich eine Berufung oder Revision anschließt. Dessen ungeachtet ist die lange Verfahrensdauer am Ende schließlich strafmildernd zu berücksichtigen.

Für den Strafverteidiger gibt es verschiedene taktische Erwägungen zu berücksichtigen, die – entsprechendes Geschick vorausgesetzt – zum bestmöglichen Ausgang eines Verfahrens beitragen können. Durch eine frühzeitige Einstellung des Strafverfahrens erfährt zudem der Dienstherr oder Arbeitgeber nichts von dem Vorwurf, wenn Sie Beamter oder im öffentlichen Dienst beschäftigt sind.

Die Auswertung der Datenträger im Ermittlungsverfahren erfolgt meist durch das zuständige Landeskriminalamt bzw. deren spezielle Ermittlungsstellen für Kinderpornografie, in einigen Bundesländern (z.B. in Hamburg) auch durch private Dienstleister, die als Sachverständige auftreten. Letztere ist für den Beschuldigten die teuerste Alternative, da er die Kosten dieser Auswertung im Falle seiner Verurteilung zu tragen hat, die – je nach Aufwand sowie Anzahl der Geräte – zwischen 5.000 – 50.000 Euro betragen können.

Daran gemessen ist unser Honorar für die Strafverteidigung geradezu günstig und kann im besten Fall zur Einstellung des Verfahrens führen, so dass die Kosten der Auswertung der Staatskasse zur Last fallen. Und somit gerade nicht dem Beschuldigten auferlegt werden.

Eine gründliche Analyse der Auswertung ist hierfür unabdingbar. Die Fehlerquellen in diesen Auswertungen zu identifizieren ist schwierig, dies erfordert technischen Sachverstand. Leider erleben wir immer wieder, dass andere Strafverteidiger diese Analyse nur oberflächlich oder gar nicht nachprüfen. Nicht zuletzt deshalb sind unsere Rechtsanwälte auch als Dozenten in der Fortbildung von Anwälten tätig. Unsere Erfahrung ist dabei von zentraler Bedeutung. Als Fachanwalt für Strafrecht verfügen wir über besonders qualifizierte Kenntnisse im Strafrecht.

Strafverteidigung in der Hauptverhandlung

Endet das Ermittlungsverfahren hingegen mit einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft, prüft das zuständige Gericht im Zwischenverfahren, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt und eröffnet dann das Hauptverfahren mit der Hauptverhandlung.

Die Hauptverhandlung ist öffentlich und für den Beschuldigten alles andere als angenehm. Ein guter Strafverteidiger wird allerdings versuchen, die Öffentlichkeit – zumindest teilweise – ausschließen zu lassen. In der Hauptverhandlung kommt es besonders auf die Kompetenz und das technische Verständnis der Strafverteidigung an, wenn es darum geht, die Beamten oder Sachverständigen zu befragen, die die Auswertung durchgeführt haben. Nicht nur, dass der Strafverteidiger ihnen technisch „auf Augenhöhe“ begegnen können muss – er muss Fehlerquellen identifizieren und den Finger in die Wunde legen. Durch juristische Kenntnisse ist er den Polizeibeamten sowie Sachverständigen dann sogar klar überlegen.

Die Grundlagen hierfür werden allerdings klar im Ermittlungsverfahren gelegt.

Strafe für Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie

Die Strafe für die Verbreitung sowie den Besitz von Kinderpornografie werden im Jahr 2021 deutlich verschärft. Ein entsprechendes Gesetz ist bereits auf dem Weg.

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Die verschärften Strafen gelten auch für einen „Altbesitz“, also einen bereits mehrere Jahre bestehenden Besitz. Im Strafrecht spricht man von einem Dauerdelikt. Oftmals finden sich kinderpornografische Schriften auf alten, schon vergessenen Festplatten der Beschuldigten. Dennoch kommt dann die deutlich höhere Strafe aus dem Jahr 2021 zur Anwendung, die eine Bestrafung als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis vorsieht.

Folgende Strafen gelten neu ab 2021, sobald § 184b StGB n.F. in Kraft ist:

  • Besitz: Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren
  • Verbreitung: Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren

Bisher galten für § 184b StGB a.F. folgende Strafen (für Taten vor 2021):

  • Besitz: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren
  • Verbreitung: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren

Der Besitz kann also nicht mehr „nur“ mit einer Geldstrafe bestraft werden. Zu beachten ist, dass die Strafen pro kinderpornografischer Schrift gelten, also für jedes einzelne Bild bzw. für jedes Video. Ergibt sich aus der Auswertung der Besitz mehrerer Schriften, erhöht sich die Strafe. Allerdings können nur Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren überhaupt zur Bewährung ausgesetzt werden. Es steht „viel auf dem Spiel“, ein guter Rechtsanwalt kann entscheidend sein, ob sie weiterhin in Freiheit bleiben oder eine Freiheitsstrafe antreten müssen.

Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht bundesweit

Unsere Kanzlei in Hamburg und Berlin ist wegen zahlreicher Verfahren im Umgang mit dem Tatvorwurf Kinderpornografie sehr erfahren. Deshalb finden Sie an beiden Standorten jeweils hoch spezialisierte Strafverteidiger, die zugleich auch Fachanwalt für Strafrecht sind.

Unabhängig von den Kanzlei-Standorten sind wir für unsere Mandanten bundesweit vor allen Gerichten und in allen Instanzen (Berufung und Revision) tätig.

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Aufgrund unserer Spezialisierung übernehmen wir jedoch keine Pflichtverteidigung wegen dieses Tatvorwurfs. Sie müssen uns daher selbst bezahlen! Sprechen Sie uns an – wir finden sicher eine Lösung, die Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht, aber auch unsere Arbeitszeit und Expertise angemessen berücksichtigt.