Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie

Sie hatten eine Hausdurchsuchung wegen Verbreitung oder Besitz von Kinderpornografie bzw. Jugendpornografie? Oder findet die Durchsuchung gerade in Ihrer Wohnung statt? Dann erreichen Sie rund um die Uhr unseren speziell hierfür eingerichteten Strafverteidiger-Notruf. Andernfalls erhalten Sie im Folgenden Informationen zum Ablauf einer Hausdurchsuchung.

Durchsuchung: Verbreitung oder Besitz von Kinderpornografie

Der Beschuldigte erfährt meist erst durch die Durchsuchung von einem Ermittlungsverfahren wegen Verbreitung oder Besitz von Kinderpornografie bzw. Jugendpornografie gegen ihn. In der Regel findet eine Durchsuchung durch die Polizei früh morgens statt, noch bevor man die Wohnung in Richtung Arbeitsplatz verlässt. Die Uhrzeit ist natürlich absichtlich so gewählt.

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Ablauf einer Hausdurchsuchung

Die Polizei steht vor der Tür, macht durch mehrmaliges, lautes Klingeln sowie Klopfen auf sich aufmerksam und drängt unter Hinweis auf den Durchsuchungsbeschluss um Einlass. Gewiss ist auch dieses Procedere taktisch absichtlich so gewählt, um einen Beschuldigten erstens zu überrumpeln und ihn zweitens unter psychischen Stress zu setzen. Er soll keine Gelegenheit erhalten, noch schnell seinen Computer auszuschalten oder andere mögliche Beweismittel zu vernichten. Der Beschuldigte soll von vornherein keinen klaren Gedanken fassen können.

Prüfung Durchsuchungsbeschluss

Kaum ein so Überrumpelter denkt daran, sich den Durchsuchungsbeschluss einmal näher anzusehen oder diesen zu überprüfen:

  • Gegen wen richtet sich die Durchsuchung?
  • Was genau ist der Tatvorwurf?
  • Was darf nach dem Beschluss durchsucht werden?
  • Wann wurde der Durchsuchungsbeschluss erlassen?

Genau deshalb erfolgt diese Vorgehensweise. Auf der anderen Seite sind die Polizeibeamten aber meist freundlich und verständnisvoll. Aber auch das leider nicht ohne Grund! Natürlich braucht die Polizei Informationen – eine Aussage, ein Geständnis oder zumindest Passwörter! Zahlreiche technische Geräte sind heutzutage verschlüsselt und somit ohne die Kooperation des Beschuldigten für die Polizei nicht auswertbar.

Schweigen und keine Passwörter herausgeben

Die Polizei versucht es deshalb freundlich und greift abermals zu einem „Trick“: Man erzählt dem Beschuldigten, wenn er seine Passwörter herausgebe, ginge die Auswertung schneller und er würde seine Geräte bald zurückerhalten. Leider stimmt das nicht! Die Wahrheit ist vielmehr, dass die Auswertung durch die Herausgabe der Passwörter überhaupt erst möglich wird, er seine Geräte dadurch allerdings keinesfalls schneller und oftmals überhaupt gar nicht zurückbekommt. Nämlich immer dann, wenn auf den Datenträgern z.B. kinderpornografische Aufnahmen gefunden werden, unterfallen diese der Einziehung.

Abschluss der Hausdurchsuchung

Die Polizei wird, nachdem sie die gesamte Wohnung oder das Haus durchsucht haben, sämtliche technische Geräte und Datenträger mitnehmen, insbesondere alle Computer, Laptops, Tablets und Smartphones.

Am Ende der Durchsuchung erhalten Sie ein Durchsuchungsprotokoll bzw. Protokoll über die Sicherstellung vorgelegt. Hierin werden alle Geräte sowie Datenträger aufgelistet, die die Polizei mitnehmen wird. Bitte prüfen Sie das Protokoll sorgfältig! Achten Sie bitte darauf, dass die Polizei Gegenstände Ihres Arbeitgebers gesondert kennzeichnet. Nur so kann ein Anwalt versuchen, diese priorisiert auswerten zu lassen, um diese schneller zurückzuerhalten.

Tipps bei einer Hausdurchsuchung

Die wichtigste Regel lautet: Schweigen Sie! Widerstehen Sie unbedingt der Versuchung, sich rechtfertigen zu wollen und geben Sie keinesfalls Ihre Passwörter heraus.

Lassen Sie die Polizei ihre Arbeit machen, aber unterstützen Sie diese nicht dabei, denn dazu sind Sie nicht verpflichtet. Widersprechen Sie einer Sicherstellung und lassen Sie die Geräte und Datenträger beschlagnahmen, denn nur dann ist eine Beschwerde möglich.

Nach der Hausdurchsuchung

Direkt nach der Hausdurchsuchung sollten Sie Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen. Nicht zu irgendeinem Anwalt, sondern zu einem auf Kinderpornografie spezialisierten Anwalt, der als vertrauensvoller Ansprechpartner und Beistand fungiert. Da Sie uns bereits gefunden haben, ist der erste wichtige Schritt bereits getan.

Und schließlich: Der Verdacht des Besitzes von Kinderpornografie ist nicht so schlimm wie es zunächst scheinen mag. Es gibt jedes Jahr unzählige Ermittlungsverfahren deswegen. Stellen Sie sich trotzdem bitte darauf ein, dass diese Verfahren sehr lange dauern.

Sie haben Fragen zu kinderpornografischen Schriften?

Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient nur der ersten Orientierung; ersetzt allerdings keine persönliche Beratung bei einem Rechtsanwalt. Sie können sich gern an uns wenden:

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